Auszug aus der Vereinssatzung
§ 2 Vereinszweck
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der Zweck des Vereins wird verwirklicht durch Trägerschaft einer Schule mit angeschlossener ergänzender Betreuung (Hort). Schule und Hort werden von Mitarbeitern, Schülern und Eltern gemeinschaftlich in demokratischer Selbstverwaltung betrieben und entsprechen dem Konzept Demokratischer Schulen im Sinne der Erklärung der International Democratic Education Conference 2005. Dazu ist die Zusammenarbeit mit oder die Beteiligung an gemeinnützigen Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Zielrichtung möglich.