Die Demokratische Schule X ist eine Gemeinschaftsschule in freier Trägerschaft vom 1. bis zum 10. Schuljahr. Das Konzept der Schule stützt sich auf die Prinzipien des selbstbestimmten Lernens und der demokratischen Organisation der Gemeinschaft.
Selbstbestimmtes Lernen
Lernen verstehen wir an der Schule als einen Prozess, der immer und überall stattfindet – zum Beispiel beim Spielen mit Freund*innen, bei Gesprächen, bei der Nutzung von Medien, beim Zuschauen und Ausprobieren, beim Langweilen. Unterrichtskurse sind nur eine Lernmöglichkeit neben viele anderen und können freiwillig besucht werden. Die Schüler*innen entscheiden selbst, was, wann und wie sie lernen. Die Mitarbeiter*innen der Demokratischen Schule X verstehen sich selbst als Lernbegleiter*innen und unterstützen die Schüler*innen bei ihren Vorhaben. Es gibt keine Noten, verpflichtenden Leistungstests oder Prüfungen. Ein Schulabschluss (BBR, eBBR oder MSA) kann durch die Teilnahme an externen Prüfungen erworben werden.
Altersmischung und Inklusion
Wie auch im sonstigen Leben findet an der Demokratischen Schulen X keine strikte Aufteilung der Schüler*innen nach Altersjahrgängen statt. Kinder und Jugendliche vom 1. bis 10. Schuljahr lernen, spielen und unternehmen etwas gemeinsam, weil sie ein gemeinsames Interesse haben – nicht weil sie das gleiche Alter haben. Die freie Zusammenarbeit ermöglicht der Schule zudem ein Ort gelebter Inklusion zu sein. Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf und mit unterschiedlichster Herkunft bestimmen gemeinsam und gleichberechtigt das soziale Miteinander.
Demokratische Entscheidungen
Das Zusammenleben wird durch demokratische Entscheidungen organisiert. Dafür gibt es die Schulversammlung als zentrales Entscheidungsgremium. An ihr können alle Schüler*innen und Mitarbeiter*innen teilnehmen. Alle haben eine gleichwertige Stimme. Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschluss getroffen. Die Schulversammlung entscheidet über die Schulregeln, wofür Geld ausgegeben wird, welche Mitarbeiter*innen an der Schule arbeiten und alles andere, was die Gemeinschaft betrifft. Wer ein Thema in der Schulversammlung besprechen möchte, muss spätestens am Vortag einen schriftlichen Antrag einreichen. Für spezielle Aufgaben (z.B. die Aufnahme neuer Schüler*innen) kann die Schulversammlung Zuständige benennen oder Komitees und Arbeitsgemeinschaften gründen.
Gleichberechtigung
Die gemeinschaftlich beschlossenen Regeln gelten sowohl für Schüler*innen als auch für Mitarbeiter*innen. Die Rechtsversammlung ist das Gremium der Schule, dass sich mit Regelverletzungen befasst. Darüber hinaus ist sie auch ein Forum zur Schlichtung von Konflikten. An der Rechtsversammlung dürfen alle Schüler*innen und Mitarbeiter*innen teilnehmen. Abstimmen dürfen jedoch nur von der Schulversammlung gewählte Richter*innen.