„Die Rechtsversammlung ist sehr wichtig. Besonders jüngere und schwächere können sich dadurch schützen.“
Cosmo, 11 Jahre
Die Rechtsversammlung ist das Gremium der Schule, dass sich mit Regelverletzungen befasst. Darüber hinaus ist sie auch ein Forum zur Schlichtung von Konflikten. Wer eine Schulregel verletzt, kann eine Beschwerde bekommen und muss damit rechnen, dass die Rechtsversammlung Konsequenzen beschließt. Jede*r Schüler*in oder Mitarbeiter*in kann Beschwerden vor die Rechtsversammlung bringen.
„Ich finde es gut Beschwerden zu schreiben. In der Rechtsversammlung kann ich den anderen dann verzeihen.“
Nisha, 7 Jahre
„Die Rechtsversammlung soll abgeschafft werden! Man soll lieber miteinander reden, anstatt Beschwerden zu schreiben.“
Lennart, 13 Jahre
An der Rechtsversammlung dürfen alle Schüler*innen und Mitarbeiter*innen teilnehmen. Abstimmen dürfen jedoch nur von der Schulversammlung gewählte Richter*innen. Jede*r Schüler*in oder Mitarbeiter*in kann jederzeit einen Antrag an die Schulversammlung stellen, Richter*in zu werden.
„Das Prinzip der Rechtsversammlung ist sehr fortschrittlich. Schülern wird dadurch die Möglichkeit gegeben sich in den Verhandlungen zu verteidigen.“
Chris, 16 Jahre
Erfahrungsbericht aus der Rechtsversammlung:
„Dienstag, 10:30 Uhr: Zeit für die Rechtsversammlung. Heute bin ich die Leitung. Ich hole die Beschwerden aus dem Beschwerdekasten, schnappe mir den Schullaptop und frage andere Richter, ob sie mich unterstützen – es finden sich drei. Heute schaffen wir fünf Beschwerden zu besprechen.
Bei der ersten Beschwerde hatten zwei Schüler einen Mitschüler mit Sand beworfen. Die beiden sehen ein, dass es nicht in Ordnung war und entschuldigen sich.
Die zweite Beschwerde richtet sich an zwei Schülerinnen, die mit den Karten eines Memory-Spiels herumwarfen und nicht wieder einsammelten. Sie müssen nun prüfen, ob das Spiel noch vollständig ist. Wenn nicht müssen sie für Ersatz sorgen.
Bei der dritten Beschwerde war ein Schüler in der Vorwoche nicht genügend anwesend. Er muss nun die fehlenden Stunden in der nächsten Woche nachholen.
Die vierte Beschwerde geht an mich selbst. Ich war mit Schuhen im Toberaum, was nicht erlaubt ist. Ich bekomme dafür einen Tag Toberaumverbot.
Bei der fünften Beschwerde haben sich zwei Schüler im Toberaum um eine Matte gestritten. Einer der beiden schubste den anderen, sodass dieser gegen die Wand stieß und sich weh tat. Der Schüler der geschubst hat darf nun für den Rest der Woche nicht mehr in den Toberaum.
Nach gut neunzig Minuten erkläre ich die Rechtsversammlung für beendet.“
Hanna, 28 Jahre